AG Kerpen - Beschluss vom 25.02.1999 (50 F 362/97) - DRsp Nr. 2000/4305
AG Kerpen, Beschluss vom 25.02.1999 - Aktenzeichen 50 F 362/97
DRsp Nr. 2000/4305
Einschränkungen oder ein Ausschluss des Umgangsrechts kommen nur dann in Betracht, wenn dies zum Wohl des betroffenen Kindes erforderlich ist, wobei jeweils eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung des Kindeswohls festzustellen ist. Allein eine von der Mutter geäußerte, aber nicht näher dargelegte Befürchtung der Entführung des Kindes nach Marokko rechtfertigt nicht die Anordnung einer Begleitung des Umgangsrechts.