Die AntrG., die von ihrem Ehemann. dem AntrSt., ein Kind erwartete, wollte die Schwangerschaft wegen »Gefahr einer Notlage« (§
»... Es ist in der Rechtsordnung nicht zweifelhaft, daß das ungeborene Kind einen Anspruch auf Schutz hat. Eine andere Frage ist, ob und in welchen Fällen dieser Schutz gegenüber höherrangigen Rechten zurückzutreten hat. Darüber zu urteilen, ist aber nicht Sache des VormGer.
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