AG Königstein - Urteil vom 11.12.1992 (21 C 588/91) - DRsp Nr. 1995/6572
AG Königstein, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 21 C 588/91
DRsp Nr. 1995/6572
Ist der Beklagte in einem Verfahren auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft unbekannten Aufenthaltes, kann die Vaterschaft auch allein aufgrund der Aussage der Mutter des Kindes festgestellt werden, wenn diese glaubhaft ist und daher das Gericht keinerlei Zweifel i.S.d. § 1600o BGB an der Vaterschaft des Beklagten hat.