AG Landstuhl - Urteil vom 07.03.1996 (1 F 215/95) - DRsp Nr. 1997/1563
AG Landstuhl, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen 1 F 215/95
DRsp Nr. 1997/1563
Liegen die Voraussetzungen für die gesetzlichen Vermutungen der Zerrüttung einer Ehe nicht vor, kann die Ehe nur dann geschieden werden, wenn das Gericht nach Würdigung der erhobenen Beweise zu der Überzeugung gelangt, daß die Ehe der Parteien endgültig gescheitert ist. Hierbei hat das Gericht zu beachten, daß die Ehe unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1GG steht.