AG München - Beschluß vom 12.04.1995 (716 VIII 1434/95) - DRsp Nr. 1995/6713
AG München, Beschluß vom 12.04.1995 - Aktenzeichen 716 VIII 1434/95
DRsp Nr. 1995/6713
Lebt ein nichteheliches Kind mit Einverständnis der Mutter über einen längeren Zeitraum im Haushalt des Vaters, so kann das Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht der Mutter gem. den §§ 1666, 1632 Abs. 4BGB eingeschränkt werden, wenn die Mutter das Kind abrupt aus dem Haushalt des Vaters ohne Beachtung des Kindeswohls und des Willens des Kindes herausnimmt.