AG Neuwied - Beschluss vom 09.06.1999 (16 F 632/98) - DRsp Nr. 2000/4308
AG Neuwied, Beschluss vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 16 F 632/98
DRsp Nr. 2000/4308
Heiratet der Elternteil, dem die Vermögenssorge über ein Kind zusteht, erneut, so löst die Tätigkeit des Familiengerichtes nach § 1683 Abs. 1 im Falle der Vermögenslosigkeit keine Gebühr nach § 94 Abs. 1 Nr. 2KostO aus.