AG Solingen - Beschluß vom 10.02.1993 (8 XVI 21/92) - DRsp Nr. 1995/2642
AG Solingen, Beschluß vom 10.02.1993 - Aktenzeichen 8 XVI 21/92
DRsp Nr. 1995/2642
Die theoretische Möglichkeit, daß sich die volljährigen Anzunehmenden von ihrem Stiefvater nur deshalb adoptieren lassen wollen, um so von ihrer leiblichen Mutter nicht auf Unterhalt beansprucht werden zu können, beseitigt allein nicht die sittliche Rechtfertigung der Adoption nach § 1767 Abs. 1BGB.