AG Westerburg - Beschluß vom 14.04.1997
12 UR II b 23/97
Normen:
BerHG § 1Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 254

AG Westerburg - Beschluß vom 14.04.1997 (12 UR II b 23/97) - DRsp Nr. 1998/7349

AG Westerburg, Beschluß vom 14.04.1997 - Aktenzeichen 12 UR II b 23/97

DRsp Nr. 1998/7349

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind nicht gegeben, wenn in einem Schreiben des beauftragten Rechtsanwalts lediglich um Bestätigung gebeten wird, daß wegen Zahlungsunfähigkeit des Ratsuchenden weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diesen unterbleiben.

Normenkette:

BerHG § 1Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 254