AG Westerburg - Beschluß vom 14.04.1997 12 UR II b 23/97
Normen:
BerHG § 1Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 254
AG Westerburg - Beschluß vom 14.04.1997 (12 UR II b 23/97) - DRsp Nr. 1998/7349
AG Westerburg, Beschluß vom 14.04.1997 - Aktenzeichen 12 UR II b 23/97
DRsp Nr. 1998/7349
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind nicht gegeben, wenn in einem Schreiben des beauftragten Rechtsanwalts lediglich um Bestätigung gebeten wird, daß wegen Zahlungsunfähigkeit des Ratsuchenden weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diesen unterbleiben.