AG Westerburg - Urteil vom 18.02.1997 (4 F 566/96) - DRsp Nr. 1998/217
AG Westerburg, Urteil vom 18.02.1997 - Aktenzeichen 4 F 566/96
DRsp Nr. 1998/217
Erwartet die geschiedene Ehefrau von ihrem neuen Partner ein zweites Kind, so sind die Voraussetzungen für den Ausschluß des nachehelichen Unterhalts nach § 1579 Nr. 7 BGB auch dann gegeben, wenn die geschiedene Ehefrau mit ihrem neuen Partner keine gemeinsame Wohnung und keinen gemeinsamen Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft hat.