Die Beschwerde wird nach einem Wert von 3.000 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 begehren die Nachbeurkundung der Geburt des Beteiligten zu 3 gemäß §
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in B###. Am 26. April 2011 haben sie eine registrierte Lebenspartnerschaft begründet.
Im August 2010 vereinbarten die Beteiligten zu 1 und 2 mit J### L#### J##, einer nach eigenen Angaben nicht verheirateten amerikanischen Staatsangehörigen, in einem Leihmutterschaftsvertrag, dass J## für die Beteiligten zu 1 und 2 Kinder austragen würde, und dass die Beteiligten zu 1 und 2 die alleinigen gesetzlichen Eltern dieser Kinder sein sollten. Die Kinder sollten mit Spermien des Beteiligten zu 1 und anonym gespendeten Eizellen gezeugt werden.
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