Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 10.04.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller erstreben die Anerkennung der in der Türkei erfolgten Adoption der Zwillingskinder X und Y, geb. am ...1998.
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