Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts XXXX vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
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