OLG München - Beschluss vom 26.07.2016
34 Wx 192/16
Normen:
FamFG § 107 Abs. 5 und 7; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 3; HZÜ Art. 10;
Fundstellen:
FamRB 2016, 452

Anerkennung eines US-amerikanischen ScheidungsurteilsAnforderungen an die Zustellung von Schriftstücken nach dem HZÜ

OLG München, Beschluss vom 26.07.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 192/16

DRsp Nr. 2016/14733

Anerkennung eines US-amerikanischen Scheidungsurteils Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken nach dem HZÜ

Zur fehlenden Anerkennungsfähigkeit eines US-amerikanischen Scheidungsurteils wegen früherer Rechtshängigkeit eines inländischen Verfahrens, wenn bei Zustellungen Bestimmungen des Haager Zustellungsübereinkommens verletzt wurden (hier: Übermittlung unter Einschaltung von privaten Personen für den Transport und die Übergabe der gerichtlichen Sendung).

Die notariell beglaubigte Erklärung einer Privatperson über die Aushändigung einer Sendung (hier: Zustellung des in den USA gestellten Scheidungsantrags an die Ehefrau) erfüllt nicht die Formvorschriften nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen.

Tenor

1.

Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts XXXX vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.

2.

Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

FamFG § 107 Abs. 5 und 7; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 3; HZÜ Art. 10;

Gründe

I.