Die Klägerin wendet sich gegen die Vollstreckung der Beklagten aus einer notariellen Urkunde sowie gegen die Wirksamkeit einer Bürgschaft.
Die Klägerin ist die Ehefrau des .... Dieser gründete im September 1990 einen eigenen Handwerksbetrieb, wobei er einige Arbeitnehmer und einen Teil der Maschinen seines bisherigen Arbeitgebers übernahm. Um das Anlaufen des Betriebes zu finanzieren, gewährte die Beklagte Herrn ... Kredit. Nachdem der Finanzierungsbedarf ursprünglich mit 140.000,00 DM angesetzt worden war, betrugen die Verbindlichkeiten des Herrn ... bei der Beklagten im März 1991 insgesamt mehr als 250.000,00 DM.
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