Anfechtung der Ablehnung von Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht eines Wiedereinsetzungsantrages
BGH, Beschluß vom 27.10.1993 - Aktenzeichen XII ZB 148/93
DRsp Nr. 1995/6926
Anfechtung der Ablehnung von Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht eines Wiedereinsetzungsantrages
Verneint ein Oberlandesgericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist und lehnt es mit dieser Begründung die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsführer ab, so liegt hierin keine mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuches.