Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird die Sache unter Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Senftenberg vom 19.06.2020 -
I.
Mit Beschluss vom 21.01.2020 (Bl. 79) hat das Amtsgericht im Rahmen eines am 14.08.2019 (Bl. 49) eingeleiteten Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahrens in Abänderung der mit Beschluss vom 14.11.2017 ratenfrei bewilligten Verfahrenskostenhilfe (Bl. 45) eine Einmalzahlung aus dem Vermögen des Antragstellers in Höhe von 954,98 € angeordnet und dabei ein Einkommen des Antragstellers aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 2.587,00 € zugrunde gelegt auf der Grundlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 29.08.2019 (Bl. 52) nebst eingereichten Belegen, nämlich Summen- und Saldenliste vom Zeitraum Januar bis Juli 2019 (Bl. 70-73).
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