Die Klägerin zu 1 macht als Haftpflicht- und Kaskoversicherer der Klägerin zu 2 Schadensersatz aus übergegangenen, die Klägerin zu 2 aus eigenen Ansprüchen wegen einer Kollision geltend, die sich anläßlich einer Testfahrt mit einem Airbus der Klägerin zu 2 auf dem Flughafengelände der Beklagten ereignet hat.
Mit Vertrag vom 14. Februar 2000 verpflichtete sich die Klägerin zu 2, der Beklagten zu Testzwecken Luftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. § 1 der zwischen der Klägerin zu 2 und der Beklagten getroffenen Vereinbarung lautet:
"Vertragsgegenstand
1. Die Luftverkehrsgesellschaft stellt der FMG für das Projekt "IRFI - International Runway Friction Index" (Bremsvorgänge/Friction Messungen) auf kontaminierten Betriebsflächen Luftfahrzeuge inklusive der Besatzung am 24. Februar 2000 ab ca. 21.30 Uhr zur Verfügung.
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