Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und auf die Beschwerde des Antragsgegners den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lennestadt vom 3.12.2014 aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht - Familiengericht - Lennestadt - zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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