1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sigmaringen - vom 27. Januar 2011 (2 F 132/10) wird kostenpflichtig
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 9.507,13 €
(Vaterschaftsfeststellung: 2.000 €;
Unterhalt: 7.507,13 €)
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