OLG Karlsruhe - Beschluss vom 14.09.2015
11 Wx 71/15
Normen:
§ 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG; § 29 GBO; §§ 164 1896 Abs. 2, 1901c Satz 2 BGB;
Fundstellen:
FGPrax 2016, 10
FamRZ 2016, 577
ZEV 2016, 54

Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung aufgrund einer Vorsorgevollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2015 - Aktenzeichen 11 Wx 71/15

DRsp Nr. 2015/16844

Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung aufgrund einer Vorsorgevollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

Zur Beglaubigung der Unterschrift unter einer transmortalen Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde. Eine im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt den Anforderungen des § 29 GBO. Dabei umfasst die Befugnis der Betreuungsbehörde nach § 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen, auch transmortale Vorsorgevollmachten.

Tenor

Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Heidelberg vom 30. Juni 2015 wird aufgehoben.

Normenkette:

§ 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG; § 29 GBO; §§ 164 1896 Abs. 2, 1901c Satz 2 BGB;

Gründe

I.

Im Grundbuch von H. Nr. X. betreffend die Gebäude- und Freifläche I. und die Landwirtschaftsfläche I. in H. ist Frau S. als Eigentümerin eingetragen.