Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Haldensleben - Zweigstelle Wolmirstedt - vom 29. Mai 2013, Az.:
I.
Durch Teilbeschluss des Amtsgerichts Haldensleben - Zweigstelle Wolmirstedt - vom 07. September 2011 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 01. Dezember 2012 - ist der Antragsgegner im Rahmen der Folgesache Zugewinnausgleich verpflichtet worden, Auskunft über sein Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen zu erteilen.
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