OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 26.08.1996
6 WF 131/96
Normen:
ZPO § 114 § 117 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 682

Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 26.08.1996 - Aktenzeichen 6 WF 131/96

DRsp Nr. 1997/5479

Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Zu einem ordnungsgemäßen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gehört sowohl der sorgfältig und vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck wie auch die Beifügung von Belegen.

Normenkette:

ZPO § 114 § 117 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 682