Die Beschwerde von Rechtsanwältin W. wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Beschwerde betrifft die Frage, ob Rechtsanwältin ... auch in dem vorliegenden Überprüfungsverfahren gemäß §§ 166 Abs. 1 FamFG, 1696 Abs. 1 BGB zum Verfahrensbeistand bestellt und daher vergütungsberechtigt ist.
In dem Ausgangsverfahren des Amtsgerichts Kempten mit dem Az.
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