wird den Antragstellern zur Durchführung der Beschwerde Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in ..., wie folgt, bewilligt:
- der Antragstellerin zu 1., soweit sie Abänderung der Jugendamtsurkunde vom 9.1.2014 dahin begehrt, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, an sie Unterhalt wie folgt zu zahlen:
- insgesamt 730 € für die Monate Januar bis November 2013,
- monatlich 161 € für die Monate Dezember 2013 bis Dezember 2014,
- monatlich 125 € ab Januar 2015;
- des Antragstellers zu 2., soweit er Abänderung der Jugendamtsurkunde vom 9.1.2014 dahin begehrt, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, an ihn Unterhalt wie folgt zu zahlen:
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