OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.02.2017
20 W 320/16
Normen:
BGB § 1364; BGB § 1365; GBO § 19;
Vorinstanzen:
AG Michelstadt, vom 03.11.2016

Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Verfügung einer verheirateten Person über ein GrundstückBerechtigung zur Forderung der Vorlage einer Zustimmungserklärung des Ehegatten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.02.2017 - Aktenzeichen 20 W 320/16

DRsp Nr. 2017/8229

Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Verfügung einer verheirateten Person über ein Grundstück Berechtigung zur Forderung der Vorlage einer Zustimmungserklärung des Ehegatten

1. Nach § 19 GBO erfolgt grundsätzlich eine Eintragung, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dabei hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Eine solche Beschränkung enthält die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 BGB.