Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Sache unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Familiengericht) vom 12. Oktober 2017 und des Verfahrens zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleichsansprüche.
Am 7. September 2017 hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden, in der ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12. Oktober 2017, 12.00 Uhr, anberaumt worden ist.
Das Verkündungsprotokoll vom 12. Oktober 2017, welches zunächst u. a. folgenden Inhalt hatte:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|