1. Auf die Beschwerde der Beteiligten D. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Calw vom 05.04.2011 (6 F 400/09) unter Ziffer 2, Absatz 2 wie folgt abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstellers - Personalnummer 188009 - bei der D. nach Maßgabe der Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung - D. - und der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Überleitung auf das D. jeweils vom 16.10.2008 zugunsten der Antragsgegnerin ein Versorgungsguthaben in Höhe von 23.018,00 Euro bezogen auf den 30.09.2009 übertragen (berücksichtigte Teilungskosten insgesamt 1.180,40 €). Davon entfallen 19.058,00 Euro auf den Startbaustein, 2.359,00 Euro auf den Zusatzbaustein Überbrückungsgeld und 1.601,00 Euro auf die Jahresbausteine.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
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