I. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 10. Juli 2014 - Az.
Dem Kindesvater wird das elterliche Sorgerecht für P... R..., geboren am .... Februar 2010, zur gemeinsamen Ausübung mit der Kindesmutter übertragen.
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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