Die sofortige Wirksamkeit des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 19.8.2011 (Aktenzeichen:
I.)
Mit Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 19.8.2011 wurde der Antragsteller verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen, jeweils monatlich im voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.641,-- EUR bis zum 31.12.2014 und in Höhe von 272,-- EUR ab dem 1.1.2015 zu bezahlen, worin Altersvorsorgeunterhalt bis Ende 2014 in Höhe von 367,-- EUR und ab Anfang 2015 in Höhe von 61,-- EUR enthalten ist.
Die sofortige Wirksamkeit wurde - ohne Begründung - nicht angeordnet.
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