I. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zossen vom 26.09.201 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 €
II. Der Beschwerdeführerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt, unter Beiordnung der Rechtsanwaltspartnerschaft Borgolte und Deutschmann, Berlin.
1. Die beschwerdeführende Kindesmutter wendet sich gegen die ihrer Ansicht nach unzureichende Anordnung begleiteten Umgangs zwischen dem Kindesvater und seiner am ... .07.2017 geborenen Tochter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|