AG Aschaffenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 238/97
Anordnung eines Auslagenvorschusses durch den Kostenbeamten
OLG Bamberg, Beschluss vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 2 UF 296/97
DRsp Nr. 2001/7349
Anordnung eines Auslagenvorschusses durch den Kostenbeamten
»Sieht das Gericht bei Anordnung einer Beweiserhebung (hier: Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens) auf Antrag beider Parteien von der Erhebung eines Auslagenvorschusses nach §§ 379 S. 1, § 402ZPO ab, so kann durch eine (nachträgliche) Anordnung des Kostenbeamten nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG eine Kostenschuld zugunsten der Staatskasse nicht entstehen.«