Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf vom 9. März 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge sowie gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.
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