OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.02.2007
6 UF 37/06
Normen:
BGB § 1666 § 1684 Abs. 1 § 1697 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1678
NJW-RR 2007, 730
OLGReport-Zweibrücken 2007, 280
Vorinstanzen:
AG Landau i. d. Pfalz, vom 07.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 302/05

Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Umgangsrechts mit gemeinsamem Kind bei Umgangsverweigerung durch sorgeberechtigte Mutter

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen 6 UF 37/06

DRsp Nr. 2007/5122

Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Umgangsrechts mit gemeinsamem Kind bei Umgangsverweigerung durch sorgeberechtigte Mutter

»Beispiel einer Umgangsregelung nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) wegen beharrlicher unbegründeter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil.«

Normenkette:

BGB § 1666 § 1684 Abs. 1 § 1697 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die beteiligten Eltern streiten um den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Sohn J..., geboren am ... 2002. Zur Zeit der Geburt des Kindes lebten die Eltern unverheiratet zusammen, die Trennung erfolgte Ende 2002. Das Kind lebt bei der Mutter, welche das alleinige Sorgerecht besitzt.

Die Mutter, 38 Jahre alt, hat keinen Beruf erlernt. In ihrem Haushalt leben außerdem zwei weitere ältere Kinder aus früheren Beziehungen. Sie verdient ihren Lebensunterhalt mit der Betreuung älterer Personen.

Der Vater, geboren 1970, wohnt im Hause seiner Eltern. Er hat nach eigenen Angaben Logistik studiert und als Dipl.Betriebswirt den Beruf des Bankkaufmanns erlernt. Derzeit übt er eine Tätigkeit als Kraftfahrer aus. Er hat seinen Sohn seit Januar 2003 nur zwei Mal gesehen.