OLG Koblenz - Urteil vom 21.01.2003
11 UF 48/02
Normen:
BGB § 1612b ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 227
Vorinstanzen:
AG Montabaur, vom 17.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 442/00

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.2003 - Aktenzeichen 11 UF 48/02

DRsp Nr. 2004/5079

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

Das Kindergeld ist gem. § 1612b Abs. 3 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes anzurechnen, wenn nur der barunterhaltspflichtige Elternteil Anspruch auf Kindergeld hat, es aber nicht an ihn ausgezahlt wird, und der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit keinen Barunterhalt leistet.

Normenkette:

BGB § 1612b ;

Entscheidungsgründe: