Der am ... 1935 geborene Beklagte und die am ... 1943 geborene Klägerin haben am 1964 geheiratet. Aus ihrer Ehe ist die inzwischen volljährige und wirtschaftlich selbständige Tochter Ilona hervorgegangen. Die Tochter ist noch während der Ehe der Parteien ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung genommen, als es zwischen den Parteien zu erheblichen Spannungen gekommen war.
Beide Parteien waren während der Ehe erwerbstätig. Der Beklagte erhielt neben seinem Arbeitslohn eine Rente der Berufsgenossenschaft, weil er am 09.09.1974 einen Arbeitsunfall erlitten und sich dabei zwei Finger der rechten Hand stark verletzt hatte.
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