SchlHOLG - Urteil vom 10.10.1996
13 UF 138/95
Normen:
BGB § 1572 Nr. 4 § 1573 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FPR 1999, 110
OLGReport-Schleswig 1997, 59
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, vom 06.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 48 F 6/95

Anschlussunterhalt nach Wegfall des Aufstockungsunterhalts

SchlHOLG, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 13 UF 138/95

DRsp Nr. 1999/11371

Anschlussunterhalt nach Wegfall des Aufstockungsunterhalts

Fällt der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB weg, weil der Unterhaltsberechtigte seine Arbeitsstelle wegen Erwerbsunfähigkeit verliert, ist Anschlussunterhalt nach § 1572 Nr. 4 BGB zu leisten. Dieser besteht jedoch nur in dem Umfang, in dem der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt im Einsatzzeitpunkt bestanden hat.

Normenkette:

BGB § 1572 Nr. 4 § 1573 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der am ... 1935 geborene Beklagte und die am ... 1943 geborene Klägerin haben am 1964 geheiratet. Aus ihrer Ehe ist die inzwischen volljährige und wirtschaftlich selbständige Tochter Ilona hervorgegangen. Die Tochter ist noch während der Ehe der Parteien ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung genommen, als es zwischen den Parteien zu erheblichen Spannungen gekommen war.

Beide Parteien waren während der Ehe erwerbstätig. Der Beklagte erhielt neben seinem Arbeitslohn eine Rente der Berufsgenossenschaft, weil er am 09.09.1974 einen Arbeitsunfall erlitten und sich dabei zwei Finger der rechten Hand stark verletzt hatte.