I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familienericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.185,00 € festgesetzt.
I. Der Antragsteller macht gegenüber dem Antragsgegner Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt für die Monate Januar 2010 bis Juli 2010 aus übergegangenem Recht geltend.
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