I.
Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erzielten im Streitjahr 2001 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte überschritt 100 000 DM. Zu ihrem Haushalt gehörte ihr 1981 geborener Sohn, der durch einen Verkehrsunfall am ... 2001 querschnittsgelähmt wurde. Sein Schwerbehindertenausweis weist einen Grad der Behinderung von 100 sowie die Kennzeichen G, aG und H aus. Im Erdgeschoss des Einfamilienhauses der Kläger befanden sich die Küche, der Sanitärbereich und ein Arbeitsraum, im ersten Stock u.a. das Wohnzimmer und das Zimmer ihres Sohnes.
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