Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Streitig ist, ob der Kläger zur Erteilung von Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet ist.
Der Kläger ist der Sohn der P. M., die seit dem 1.6.2010 Leistungen der Eingliederungshilfe von der Beklagten erhält.
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