Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.134,00 Euro festgesetzt.
A.
Die Antragstellerin begehrt nach Aufhebung ihrer mit dem Antragsgegner am 20.02.2010 geschlossenen Ehe die Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Aus der am 20.02.2010 zwischen den Beteiligten geschlossenen Ehe sind die Kinder A B , geb. am 00.00.20XX, und C, geb. am 00.00.20XX, hervorgegangen. Die endgültige Trennung der Beteiligten erfolgte am 01.07.2015 innerhalb der Ehewohnung, aus der der Antragsteller am 13.12.2015 dann auszog. Die Kinder verblieben bei der Antragsgegnerin.
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