Anspruch auf Prozeßkostenhilfe - Zumutbarkeit der Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits
OLG Brandenburg, Beschluß vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 10 WF 121/95
DRsp Nr. 1997/5433
Anspruch auf Prozeßkostenhilfe - Zumutbarkeit der Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits
Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, wenn der Partei (hier einem selbständig Tätigen) die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits zumutbar ist.