Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß eines volljährigen Kindes
OLG Hamm, Beschluß vom 04.01.1995 - Aktenzeichen 10 WF 264/94
DRsp Nr. 1995/7672
Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß eines volljährigen Kindes
»Ein volljähriges Kind hat gegenüber seinen Eltern keinen Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses; das gilt auch dann, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet und noch keine von den Eltern unabhängige Lebensstellung erlangt hat.«