Die Beschwerde der Antragstellerin vom 21.12.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 10.11.2021 (
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Antragstellerin ist die leibliche Tochter des Antragsgegners. Im Jahr 2016 absolvierte sie das Abitur. Sie lebt in einem eigenen Haushalt. Der Antragsgegner zahlte bis einschließlich Juli 2021 und für Oktober 2021 monatlich 402,00 € Unterhalt an die Antragstellerin. Danach stellte er seine Unterhaltszahlungen ein. Die Antragstellerin arbeitet seit dem 22.05.2018 bei der A, seit Mai 2020 im Umfang von 12 Stunden pro Woche.
Mit dem hiesigen Verfahren begehrt die Antragstellerin Zahlung von Volljährigenunterhalt ab August 2021 sowie rückständigen Unterhalt für den Zeitraum Januar bis Juli 2021.
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