OLG Hamm - Urteil vom 03.07.2007
7 UF 288/06
Normen:
BGB § 1600d Abs. 4; BGB § 1607 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Gladbeck, vom 23.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 7/06

Anspruch des rechtlichen Vaters auf Ersatz des Unterhalts vom biologischen VaterVoraussetzungen einer RechtsausübungssperreAnnahme eines kollusiven Zusammenwirkens

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 7 UF 288/06

DRsp Nr. 2021/7350

Anspruch des rechtlichen Vaters auf Ersatz des Unterhalts vom biologischen Vater Voraussetzungen einer Rechtsausübungssperre Annahme eines kollusiven Zusammenwirkens

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das 23. Oktober 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1600d Abs. 4; BGB § 1607 Abs. 3;

Gründe

Der Kläger war mit Frau U von 1973 bis 1983 verheiratet. Aus dieser Ehe sind die Kinder K1 und K2 C, letzterer geb. am 00.00.1982 hervorgegangen.