Die Berufung des Klägers gegen das 23. Oktober 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger war mit Frau U von 1973 bis 1983 verheiratet. Aus dieser Ehe sind die Kinder K1 und K2 C, letzterer geb. am 00.00.1982 hervorgegangen.
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