OVG Hamburg - Beschluss vom 09.02.2010
3 Bs 238/09
Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2; PStG § 12 Abs. 3 S. 1; PStG § 13 Abs. 4 S. 1; BGB § 1309 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 595
Vorinstanzen:
VG Hamburg, vom 13.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 E 2368/09

Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 Personenstandsgesetz (PStG) durch den heiratswilligen Ausländer

OVG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 3 Bs 238/09

DRsp Nr. 2011/3055

Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 Personenstandsgesetz (PStG) durch den heiratswilligen Ausländer

Steht die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet unmittelbar bevor, kann zum Schutz der Eheschließungsfreiheit ein Anspruch des ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG bestehen (Fortführung OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, [...]). Dies ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der heiratswillige Ausländer eine standesamtliche Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 1 PStG vorweisen kann, die sechsmonatige Frist des § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG noch nicht abgelaufen ist und dieser glaubhaft macht, dass die Eheschließung demnächst (innerhalb der Frist des § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG) erfolgen soll.