Auf die Berufung des Klägers sowie unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels wird das am 11. März 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a.Rbge. teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover (#######) vom 25. September 1991 wird dahin gehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten seit 1. November 2007 nur noch Ehegattenunterhalt in Höhe von jeweils monatlich 385,34 € zu zahlen hat.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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