OLG Hamburg - Beschluss vom 05.06.2019
12 UF 37/19
Normen:
BGB § 816 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1568b Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2020, 242
FuR 2020, 231
NJW-RR 2019, 1347
Vorinstanzen:
AG Hamburg-Wandsbek, vom 06.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 730 F 141/18

Anspruch eines Ehegatten auf hälftige Auskehrung des Verkaufserlöses für die Veräußerung eines MinibaggersMinibagger als Haushaltsgegenstand bzw. LiebhaberobjektFortwirkung der Verteilungsvermutung nach der Veräußerung des Gegenstandes

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2019 - Aktenzeichen 12 UF 37/19

DRsp Nr. 2019/11978

Anspruch eines Ehegatten auf hälftige Auskehrung des Verkaufserlöses für die Veräußerung eines Minibaggers Minibagger als Haushaltsgegenstand bzw. Liebhaberobjekt Fortwirkung der Verteilungsvermutung nach der Veräußerung des Gegenstandes

I. Die Vorschrift des § 1568b Abs. 2 BGB ist auch außerhalb des Hausratsverteilungsverfahrens anwendbar. Die Verteilungsvermutung wirkt auch nach der Veräußerung des Gegenstandes fort (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2016, 1087, juris Rn. 29; Erbarth, NZFam 2017, 333 (334)). Denn andernfalls könnte der Regelungsgehalt der Vorschrift durch eine eigenmächtige Veräußerung der Haushaltsgegenstände durch einen Ehegatten leicht unterlaufen werden.