Die Parteien haben am 27.7.1995 geheiratet. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 01.10.1999 leben sie getrennt. Die Antragstellerin ist damals aus der Ehewohnung ausgezogen. Die Parteien haben früher in einer Wohnung zusammengelebt, für die sie einen Festmietvertrag von 5 Jahren abgeschlossen haben. Davon sind jetzt etwa 4 Jahre abgelaufen. Nach dem Auszug hat die Antragstellerin versucht, das Mietverhältnis zu beenden. Das hat die Vermieterin abgelehnt. Nach dem Vortrag der Antragstellerin sollen bereits Mietrückstände aufgelaufen sein.
Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für den Antrag, dem Antragsgegner die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Sie erstrebt auf diese Weise eine Entlassung aus der Mithaftung gegenüber der Vermieterin. Das Amtsgericht hat die Prozesskostenhilfe verweigert. Dagegen wendet sich die Antragstellerin mit der Beschwerde.
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