OLG Stuttgart - Beschluß vom 16.07.1996
15 WF 271/96
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1435

Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

OLG Stuttgart, Beschluß vom 16.07.1996 - Aktenzeichen 15 WF 271/96

DRsp Nr. 1997/629

Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

Zum Anspruch eines Kindes auf Weiterbildung zum Meister (hier: im Maler- und Lackiererhandwerk) im Falle einer besonderen Begabung.

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 1435