Der Klägerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden- Baden vom 15.8.2006 (
Ihr weitergehendes Prozesskostenhilfegesuch wird zurückgewiesen.
Im Umfang der Bewilligung wird ihr Rechtsanwalt Kloth/Teningen beigeordnet.
I. Gegenstand des Verfahrens sind Ansprüche der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt.
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