OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.07.2010
9 U 536/09-5
Normen:
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 06.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 321/07

Ansprüche eines Ehegatten auf Erstattung der Nebenkosten durch den ein in seinem Eigentum stehendes Hausanwesen nutzenden Ehegatten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.2010 - Aktenzeichen 9 U 536/09-5

DRsp Nr. 2010/19397

Ansprüche eines Ehegatten auf Erstattung der Nebenkosten durch den ein in seinem Eigentum stehendes Hausanwesen nutzenden Ehegatten

Wenn ein Ehegatte nach der Trennung in dem Hausanwesen des anderen Ehegatten, dem das Hausanwesen zu Alleineigentümerin gehört, wohnen bleibt, findet § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB wenn nicht unmittelbar, so jedenfalls entsprechende Anwendung, und steht dem überlassenden Ehegatten, der die verbrauchsabhängigen und umlagefähigen Nebenkosten weiterzahlt, ein Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten zu.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Oktober 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 15 O 321/07, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;

Gründe:

I.